Ein Mitglied, das im Rahmen seines individuellen Schießtrainings eine Schießanlage als Gast nutzt, soll lediglich 50 % der jeweiligen Standgebühr für Gäste selbst entrichten müssen. Die verbliebenen 50 % der Standgebühr begleicht die JV später direkt mit dem Standbetreiber. Dazu liegen in den betreffenden Schießstätten jeweils eine „Schützenliste Jägervereinigung Kirchheim unter Teck e.V.“ aus, in die sich das Mitglied einträgt und seinen Besuch mit Datum und Unterschrift bestätigt.
Als Nachweis der Mitgliedschaft ist die aktuelle Mitgliedskarte LJV zur Kontrolle durch die jeweils kassierende Standaufsicht vor zu zeigen. Der Betreiberverein legt die jeweilige Liste vierteljährlich (Apr, Jul, Okt, Dez) zur Begleichung dem Kassier unserer JV vor.
Wir beabsichtigen entsprechende Regelungen mit:
- Schützengesellschaft Bad Boll e.V.
- Schützenverein Urach 1748 e.V.
- Schützenverein Süßen 1906 e.V.
- Schützengilde Ebersbach/Fils e.V.
Eine Auswertung der Sondervereinbarung werden wir unter den derzeitigen Corona-bedingten Nutzungseinschränkungen der Schießstätten voraussichtlich erstmalig mit den Abrechnungen im Okt vornehmen können.