Aufbewahrung von Waffen

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Seit 06.07.2017 bestehen neue Vorschriften zur Aufbewahrung von Waffen. Seit dem werden unter andrem höhere Anforderungen an den Schutzgrad von Waffenschränken gestellt. Dies betrifft vollumfänglich Neuanschaffungen. Im Rahmen der Besitzstandwahrung ist die jeweilige Weiterverwendung von bis zu diesem Zeitpunkt zugelassenen Waffenschränken mit nierigerem Schutzgrad (z.B. A) weiter möglich.
 
Im Anhang eine Anleitung zum Aufbewahren von Waffen zum Herunterladen.