Trichinenproben können bei den Untersuchungsstellen im Landkreis unter Verwendung des Wildursprungsscheines und der Wildmarken abgegeben werden.
Jede Probe muß aus 2 Anteilen von je 10 gr Muskulatur bestehen:
1 Teil Zwerchfellpfeiler, 1 Teil Vorderarmmuskulatur
Jede Probe umfaßt daher mind. 20 gr Muskulatur aus Muskeln, die stark bewegt werden
(und nicht Bindegewebe, Fett, Erdreich, Blätter, sonstige Organe, auch kein Filet).
Sofern diese Probenanforderungen nicht erfüllt sind, kann eine Untersuchung der Probe nicht erfolgen.
Bitte achten Sie auf deutliche Trennung verschiedener Untersuchungsmaterialien!!!
Bitte verpacken Sie jede Probe mit der Wildmarke und hängen den zugehörigem Untersuchungsbogen (Wildursprungsschein) an!
Die aktuelle Liste der untersuchenden Tierärzte und sonstigen Stellen im Landkreis mit Abgabezeiten hier zum Download.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Die Probe ist zusammen mit dem Wildursprungsschein in der bereitgestellten Styroporbox (Haupteingang Sautierstr. 30) abzulegen.
Bitte geben Sie Ihre Emailadresse leserlich an, damit Sie das Ergebnis schnell erhalten!
Die Originale der Wildursprungsscheine (grün und rosa) gehen Ihnen zusätzlich per Post zu.
Sobald es die coronabedingten Regelungen wieder zulassen, soll eine persönliche Abgabe der Trichinenprobe wieder möglich sein.
Reguläre Abgabezeiten: montags und donnerstags bis 12 Uhr
Bei Feiertagen wird individuell entschieden, wann untersucht wird. Untersucht wird auch in den Ferien.
Wildschweine sind am nächsten Tag um 10 Uhr frei.
Verzicht auf die Trichinenuntersuchungsgebühr:
Zur Vorbeugung gegen ein mögliches Auftreten der Afrikanischen Schweinepest ist eine starke Bejagung des Schwarzwildes unbedingt erforderlich. Hierbei übernimmt die Jägerschaft eine wichtige Rolle und wir benötigen deren Mitarbeit und Unterstützung. Zur Entlastung der Jägerschaft verzichtet der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald daher ab dem 01.12.2018 auf die Erhebung der Gebühr für die Untersuchung von Trichinenproben (bisher 5 Euro), sofern die Probeentnahme durch den Jäger selbst erfolgt ist.
Erfolgt die Probeentnahme durch amtliches Personal oder erfolgt die Untersuchung auf Wunsch zu gesonderten Zeiten, sind weiterhin die Gebühren wie bisher zu entrichten.
Wildursprungsscheine und Wildmarken für die Befugten gibt es bei Herrn Fehrenbach Tel. 0761 2187 3817 im 5. Stock, derzeit wegen Corona bitte um telefonische Abstimmung.
Hinweis:
Grundsätzlich erfolgt die Abgabe bei der Behörde, die für das Revier zuständig ist.
Landratsamt Breisgau/Hochschwarzwald und Stadt Freiburg haben aber vereinbart, dass Proben auch an der jeweils anderen Stelle abgegeben werden können.