Tatbestand Hetzjagd
Beim Hundeeinsatz bei Bewegungsjagden hat der Jagdveranstalter immer Sorge dafür zu tragen, dass der Hundeeinsatz nicht den Tatbestand der verbotenen Hetzjagd erfüllt. Eine Ausnahmeregelung gibt es lediglich bei der Nachsuche auf krankes Wild. Bei Bewegungsjagden sind laut jagende Hunde einzusetzen. Sogenannte „Saupacker“ und Hunde die schon vom Aussehen her nicht einem Jagdhund entsprechen, erfüllen den Tatbestand der Hetzjagd mit hoher Wahrscheinlichkeit. Die Abgrenzung ist leider unscharf und nicht einfach zu treffen, dennoch steht im Zweifelsfall der Veranstalter in der Verantwortung. Auf der sicheren Seite ist man mit Hunden anerkannter Jagdhunderassen, insbesondere mit entsprechender jagdlicher Leistungsprüfung. Bei allen anderen Hunden raten wir im Zweifelsfall dazu, Rücksprache mit dem Hundeobmann oder dem Kreisjägermeister zu halten. Versicherung von Jagdhunden Über die Gruppenversicherung des Landesjagdverbandes sind Jagdhunde bei Drückjagden in Baden -Württemberg und angrenzenden Bundesländern versichert. Aber Achtung, bei Jagden des Landes (Forst) greift diese Versicherung nicht! Hier muss das Land/Forst BW einstehen! Ebenso sind Jagden in Gattern von der Gruppenversicherung ausgeschlossen.
Jagdhunde gemäß den Versicherungsbedingungen sind Jagdhunde. Also Jagdhunde mit Papieren des JGHV, sowie Mischlinge von reinrassigen Jagdhunden (d.h. beide Eltern mit Papieren des JGHV) analog den Zulassungsbestimmungen zur Brauchbarkeitsprüfung. Nur diese Hunde sind im Bedarfsfall für Tierarztkosten bis 1000 €, abzgl. 100 € Selbstbehalt versichert. Bei Tod eines geprüften Hundes werden 2000 € erstattet. Der Selbstbehalt wird für Mitglieder der Jägervereinigung durch unseren Hundefonds abgedeckt. Neben Jagdhunden gem. obiger Definition können ausnahmsweise auch andere Hunde mit Brauchbarkeitsprüfung gesondert durch den Jagveranstalter bei der Gothaer Versicherung versichert werden.
Die Prämien betragen 17 € je Hund und Jagd bei einer Mindestversicherungssumme von 59,90 € je Jagd. Weiterhin kann jeder Hundehalter selbst eine Unfallversicherung für seinen Hund bei der Gothaer Versicherung abschließen.
Beim Einsatz von Hunden ohne Versicherung besteht das Risiko, dass der Jagdveranstalter (i.S.v. Auftraggeber) gem. BGB für die Folgekosten haftet, und ohne entsprechenden Versicherungsschutz persönlich die Kosten tragen muss. Jeder Jagdveranstalter sollte die Notwendigkeiten zur Versicherung von Hunden bei seiner Jagd rechtzeitig feststellen und in die Planung und Vorbereitung einbeziehen. Für kommerzielle Hundemeuten gelten andere Regelungen für den Versicherungsschutz.
Sonderfall Nachsuchen
Auch bei Nachsuchen haftet gem. BGB grundsätzlich er Jagdveranstalter als Auftraggeber und sollte sich daher über eine Versicherung ausreichend absichern. Generell sind Führer und Hunde anerkannter Nachsuchengespanne gegen Personen- und Sachschäden an Hunden und Ausrüstung bereits sehr hoch durch den Landesjagdverband versichert.Anders verhält es sich bei Nachsuchen durch nicht anerkannte Gespanne. Analog zu Stöberhunden sind die Hunde bei Nachsuchen auf ausschließlich Bewegungsjagden bis maximal 1000 € versichert. Für Personen- und Sachschäden tritt die Versicherung des Landesjagdverbandes nicht ein. Die dabei entstehenden Kosten treffen im Zweifelsfall den Jagdveranstalter.