Infos zum Treffsicherheitsnachweis

Zur Teilnahme an Bewegungsjagden in der ForstBW-Regiejagd

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Aus aktuellem Anlass weisen wir unsere Mitglieder auf folgenden Umstand hin:

Für die Teilnahme an Bewegungsjagden in der ForstBW-Regiejagd ist zur Gewährleistung einer ausreichenden Treffsicherheit ein Nachweis mit einer Jagdwaffe in hochwildtauglichem Kaliber zu erbringen. Das Schießen kann als Ganzes wiederholt werden, bis die Anforderung erfüllt ist.

 

Nachweis-Anforderungen:

  • 40-60 Meter stehend freihändig, fünf Schuss auf den laufenden und fünf Schuss auf den angehaltenen Keiler
  • Der Nachweis ist auch im Schießkino möglich
  • In jeder Disziplin sind zwei Kammertreffer für den Nachweis erforderlich.

 

Bei Verwendung der DJV-Scheiben Flüchtiger Überläufer (Nr. 5, 6, 7) oder Doppelkopfkeiler (Nr. 8) gelten die Ringe 8-10 als Kammertreffer.

In der Regel dürften diese Anforderungen mit dem Erreichen der Anforderungen der Landeskeilernadel erfüllt sein. Allerdings gelten bei der Landeskeilernadel bereits die Ringe 5 bis 10 als Treffer, bei den Anforderungen ForstBW gelten die Ringe 8 bis 10 als geeignete Kammertreffer.

 

Für Jägerinnen und Jäger welche an entsprechenden Jagden bei ForstBW teilnehmen wollen, wird eine entsprechende Trefferdokumentation durch den Schießleiter empfohlen.

Marcus Schäfer

Schießobmann